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Rubrik: Forum
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Publiziert: 08.11.2004 06:00

Liberale ETH-Regeln
Nebenbeschäftigung für ProfessorInnen

Von Ueli Merz, D-AGRL/IPW

Gegen den inhaftierten Finanzjongleur Dieter Behring laufen seit Beginn Oktober bei der Bundesanwaltschaft Verfahren wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Anlagebetrug und Veruntreuung sowie Strafverfahren wegen Geldwäscherei und Betrugsverdacht. Auch gegen Personen, welche Behrings Produkte vermittelten, laufen Verfahren, einzelne wurden ebenfalls für kurze Zeit inhaftiert. Die mutmassliche Deliktsumme beträgt mehrere hundert Millionen Franken.

Der ETH-Professor Karl Frey hat über die eigene Offshore-Firma Werbung für Geldanlagen bei einem anderen Karibik-Unternehmen verbreitet, welches eng mit dem Fall Behring verbunden ist. Im Artikel des TA vom 17.8.04 verteidigt er das System Behring, u.a. mit dem Argument, sich schon seit 15 Jahren mit derartigen Anlageverfahren zu befassen - und deshalb, so schliesst der Leser, über die nötige Kompetenz, ein Urteil darüber abzugeben, zu verfügen. In der Zwischenzeit ist, wie oben aufgeführt, ein Strafverfahren eingeleitet worden, welches nun von der Bundesanwaltschaft weitergeführt wird.

Die sehr allgemein formulierte ETH-Regelung bezüglich ‚Nebenbeschäftigungen von Professoren’ hat schon für Aufsehen in der Oeffentlichkeit gesorgt. Es bereitet vielen Kopfschmerzen, einen auch nur ansatzweise schlüssigen Zusammenhang zwischen Forschungs- und Lehrtätigkeit in Verhaltensforschung und der Betätigung als Anlageberater zu erkennen. Auch wenn diese Beratungen kostenlos waren, hat Herr Frey doch in diesem System Geld verdient - er war nach eigener Aussage am Gewinn beteiligt.

Die ETH wird durch öffentliche Gelder finanziert und hat damit eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung unserem Land und dessen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Sie verpflichtet sich, auf der Basis eines unabdingbaren Verständnisses für soziale und ethische Belange, bei den Auszubildenden die Fähigkeit zu evaluativ-reflektivem Hinterfragen ihres eigenen Tuns und damit zu gesamtheitlicher Betrachtung und verantwortungsbewusstem Handeln zu fördern (Leitbild). Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein dieser Kompetenzen bei den Lehrenden und Vorgesetzten.

Bei der Frage der Nebenbeschäftigung hat sich der ETH-Rat nach aussen noch verteidigt. Jetzt, angesichts der Dimension, welche der Fall Behring angenommen hat, erwartet die Oeffentlichkeit eine klare Stellungnahme.





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