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Rubrik: Forum |
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Zum Leserbrief von Heike Grossmann Forschung wird beeinflusst |
Von Wilhelm Gruissem, Professor für Pflanzenbiotechnologie, ETH Zürich Sehr geehrte Frau Grossmann, Ärztinnen für Umweltschutz, Sektion Zürich Im folgenden finden Sie den Text der Moratoriums-Initiative: Eidgenössische Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" (Gentechfrei-Initiative) Die Volksinitiative lautet: Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung vom 18. April 1999 werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 2 (neu) 2. Übergangsbestimmung zu Art. 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich) Die schweizerische Landwirtschaft bleibt für die Dauer von fünf Jahren nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung gentechnikfrei. Insbesondere dürfen weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden: a. gentechnisch veränderte vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt bestimmt sind; b. gentechnisch veränderte Tiere, welche für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind. WO STEHT IM TEXT, DASS DIE FORSCHUNG NICHT BEEINFLUSST WIRD ? Gerne stellen wir Ihnen gentechnisch verbesserte Kulturpflanzen vor, deren Einsatz auch in der Schweiz das Einbringen von Chemikalien in die Umwelt erheblich reduzieren könnte. | |
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