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Publiziert: 13.06.2001 19:00

Gentechnikgesetz: Keine schnelle Einigung in Sicht
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Von Thomas Wick

Diesen Artikel würde ich wie folg (1)ändern und (2)ergänzen: Haftpflicht: Die Gen-Lex führt eine Haftpflicht des Herstellers von gentechnisch veränderten Organismen ein. Die Verjährungsfrist beträgt (1)120 Jahre ab dem Schadensereignis bzw. ab dem ersten Inverkehrbringen von entsprechenden Produkten (2)auf dem Planeten Erde. Grund: "Ein Menschenleben dauert ca. >70 Jahre." Was wenn, schädigende Wirkungen erst in der ersten oder zweiten Generation zum tragen kommen???? Seit wann werden solche manipulierten Pflanzen schon angepflanzt?? und verwertet? Wieviel Genfood haben wir? sie? schon verzehrt??? Es handelt sich nicht um Sachwerte sondern um die Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch.





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