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Rubrik: Forum

Wer schützt vor Denkmalschutzexzessen?
Kein Denkmalschutz gegen Willen des Besitzers

Published: 24.05.2007 06:00
Modified: 24.05.2007 09:08
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Von Kurt Signer, BA

Der Schutz unserer Denkmäler ist sowohl im Eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) wie auch im kantonalen Baugesetz (PBG) klar gefordert. Was allerdings ein Denkmal ist (es kommt ja von „Denk mal !“) bestimmen Fachleute und die betroffenen Besitzer. Kein Objekt kann gegen den Willen des Eigentümers zum Schutzobjekt erklärt werden. Wenn der Staat unbedingt einen Schutz ausüben will, dann muss er das Objekt kaufen. Dafür gibt es genügend Beispiele aus der Praxis. Damit wäre die Fragestellung des Beitrages eigentlich schon beantwortet. Friedrich Nietsche hat in seinen zweiten unzeitgemässen Betrachtungen „Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben“ auch klar zwischen Sammlerleidenschaft und Bewahrung von denkwürdigen Zeugen unserer Geschichte unterschieden.

Ist ein Objekt aber einmal geschützt und der Eigentümer hat das akzeptiert, dann sind die Fachleute gefragt. Ein gutes Beispiel ist das Hauptgebäude der ETH, ein unter Schutz stehender Bau des berühmten Architekten Gottfried Semper. Sollen nun in der Haupthalle rote Böden verlegt werden, wie es der das Gebäude betreuende Architekt schon vorgeschlagen hat, oder nicht? Sind die schwarzen Durchgänge zu den Hofhallen, von den Astrophysikern bereits als „Schwarze Löcher“ benannt, in dem Gebäude angebracht oder nicht? Sollte man den nachträglichen Einbau der Hofhallen nicht wieder rückgängig machen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, nachdem der akute Platzbedarf nicht mehr gegeben ist? Man könnte auch zurückfragen, wer schützt unsere Denkmäler und unsere wunderschöne Landschaft vor Exzessen? Das geplante Hochhaus auf der Schatzalp in Davos ist nicht unbestritten. Diese Diskussion kann uns kein Gesetz abnehmen und sie gehört zur Meinungsbildung in einer offenen und freien Gesellschaft. Es ist aber sicher, dass ein Denkmal nur durch seine(n) Benützer und Eigentümer zum Denkmal werden kann. Wenn diese(r) den Sinn des Denkmals nicht begreifen und nicht von sich aus seine Bewahrung betreiben, ist die Erzwingung eines Schutzes nicht nur kulturell wertlos, sondern auch unmoralisch.


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