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Rubrik: News
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Publiziert: 27.03.2002 06:00

Positionsbezug der Ethikkommission für den ausserhumanen Bereich
Eine Entdeckung ist keine Erfindung

(cm) Intellektuelle Leistungen in der Biotechnologie sind prinzipiell schutzwürdig. Dies ist die Position der Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH), wie sie bei der öffentlichen Diskussion "Dürfen Gene patentiert werden" am Dienstagmorgen in Bern, zum Ausdruck kam. Bei der Frage nach der Patentierung von Genen müsse, so die EKAH, jedoch zwischen Erfindung und Entdeckung unterschieden werden: Gene seien keine Erfindung und somit nicht patentierbar. Keine einheitliche Meinung hatte die Kommission dazu, inwiefern die Würde der Kreatur als ethisches Argument gegen eine Patentierung von Genen spricht.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung wies die Kommissionspräsidentin Andrea Arz de Falco auf den politischen Hintergrund der Diskussion hin, die Motion Leumann (2). Diese verlangt, dass das Patentgesetz der Schweiz den Richtlinien der Europäischen Union angeglichen wird. Anfang Dezember 2001 hat der Bundesrat die Revision des Patentrechts in die Vernehmlassung geschickt, die bis Ende April noch läuft. Der Revisionsentwurf soll zurückgewiesen werden, empfahl das EKAH-Mitglied Beat Sitter-Liver, da das Verfassungsprinzip der Würde der Kreatur nicht explizit berücksichtigt werde. Zudem erreiche der Entwurf nicht einmal das ethische Niveau der EU-Richtlinien, da er keine ethische Bewertung vorsehe.


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EKAH
Diskutierten über Patente auf Gene: EKAH-Mitglieder Andrea Arz de Falco und Hans Halter.

Weiter diskutiert wurde, ob der Begriff des Erbes der Menschheit nicht zu stark an Eigentum erinnere, oder wie weit die Wissenschaftskultur unter einer Patentierung von Genen leiden würde. Aufgefordert, Stellung zu nehmen, kam bei den Voten der Wirtschaftsvertreter durch, dass Patente auf Gene erwünscht sind, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mögliche Einschränkungen wurden von dieser Seite in einem unterschiedlichen Patentschutz für hoch- und weniger entwickelte Länder sowie in einem Lizenzierungszwang gesehen. Unklar blieb, ab wann bei genetischen Sequenzen von Erfindungen gesprochen werden soll. Ist erst ein modifiziertes Gen eine Erfindung oder bereits schon ein isoliertes? Letzteres fand das EKAH-Mitglied Klaus Peter Rippe bedenkenswert, obwohl er sich in den abgegebenen Unterlagen gegen den Patentschutz von isolierten Genen gewandt hatte.


Fussnoten:
(1) Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich: www.buwal.ch/stobobio/ekah/
(2) Motion Leumann



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