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Rubrik: News

Obligatorische Mitgliedschaft angefochten
ASVZ im Clinch

Published: 22.06.2001 06:00
Modified: 22.06.2001 08:23
druckbefehl

(nst (mailto:norbert.staub@sl.ethz.ch) ) Dem Hochschulsport an Uni und ETH wird das Leben schwer gemacht: Wie die Pendlerzeitung "20 Minuten" gestern berichtete, hat ein Uni-Student die Erhebung der ASVZ-Gebühr von 18 Franken bei Studierenden als unrechtmässig angefochten. Der Universitätsrat hat dem Beschwerdeführer, der seit langen Jahren an der Uni Ökonomie studiert, jetzt Recht gegeben. Es gebe keine Rechtsgrundlage für eine obligatorische Mitgliedschaft beim ASVZ, räumte Uni-Verwaltungsdirektor Peter Bless gegenüber "20 Minuten" ein.

Für die Universität Zürich heisst das, dass sie jenen Studierenden, die explizit keinen Gebrauch vom Angebot des ASVZ machen wollen, den bisher von allen 21'000 Studierenden erhobenen Beitrag zurückzahlen muss. Bleibt es bei der bisherigen Regelung, wird die ETH weiterhin von ihren 12'000 Studierenden automatisch auch einen Obolus für den ASVZ einziehen.

Kaspar Egger, dem Chef des Akademischen Sportverbandes Zürich (ASVZ), ist sich der jetzt entstandenen Problematik bewusst. Schliesslich ist der ASVZ als privatrechtlicher Verein ein Dienstleistungsbetrieb, der von Uni und ETH gleichberechtigt mitgetragen wird. Schert nun eine der beiden Organisationen aus, was die Finanzierung angeht, gerät das rechtliche Gefüge ins Wanken.

"Diese Beschwerde ist primär Sache der Universität, aber wir verfolgen wir die Sache genau", sagt Egger. "Wir rechnen damit, dass nicht viele Studierende den Beitrag zurückfordern werden, denn 18 Franken ist nicht mehr als ein Solidaritätsbeitrag für den Hochschulsport, und dies bei einem riesigen Sportangebot."

kaspar egger
Finanzierungs-Regime wird intern schon länger diskutiert: ASVZ-Direktor Kaspar Egger.

Der ASVZ sei nicht ein x-beliebiges Trainingscenter, hält Kaspar Egger fest, sondern als Non-Profit-Unternehmen dem Breitensport verpflichtet und biete einen physischen und psychischen Ausgleich zum Studium. Würde man die ASVZ-Leistungen den reinen Marktgesetzen unterwerfen, verlören sie ein Stückweit ihren Sinn. Und den Tausenden von Studierenden, die das Angebot intensiv nutzen, sei damit sicher kein Dienst erwiesen.

Hätte man sich des Problems jedoch nicht früher bewusst werden müssen? "Wir diskutieren intern schon lange darüber", sagt Egger. "Aber jede andere Lösung der Finanzierung zöge grossen administrativen Aufwand und damit wieder Kosten nach sich." Ginge es um 100 oder 200 Franken, fände auch er das Obligatorium problematisch, so Egger, nicht aber beim Betrag, den ein Kinobillet koste. Und Uni und ETH, die seit jeher in der ASVZ-Leitung vertretenen sind, hätten sich mit der jetzigen Regelung stets einverstanden erklärt.


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