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Rubrik: News

Bundesgericht heisst Beschwerde gut
ETH darf noch nicht aussäen

Published: 12.03.2003 13:10
Modified: 12.03.2003 13:07
druckbefehl

Die ETH darf ihren Freisetzungsversuch mit Gentech-Weizen in Lindau noch nicht starten. Das Bundesgericht in Lausanne hat heute Mittwoch entschieden, dass der Beschwerde der Gegner beim UVEK aufschiebende Wirkung zukommt.

Die Bundesrichter waren einstimmig der Meinung, dass das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Beschwerde der Gegner gegen den Freisetzungsversuch zu Unrecht die aufschiebende Wirkung entzogen habe.

Damit ist fraglich, ob die ETH den Freisetzungversuch überhaupt je durchführen wird.

Ein ausführlicherer Bericht zum Entscheid des Bundesgerichts folgt morgen in "ETH Life".


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