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Urteil des Zürcher Obergerichts Der Telefonkabinenprozess |
(cm) Das Zürcher Obergericht hat einen „Treuhänder“ und einen ehemaligen ETH-Physikstudenten wegen Betrugs und Veruntreuung in Millionenhöhe sowie Urkundenfälschung verurteilt, wie verschiedene Agenturen am Dienstag berichteten. Der veruntreuende „Treuhänder“ muss für vier Jahre ins Zuchthaus. Der Physiker kam mit 16 Monaten Gefängnis bedingt davon. Ein Mitläufer erhielt drei Monate Gefängnis bedingt. Das Obergericht folgte damit der Vorinstanz, dem Zürcher Bezirksgericht, das den Fall vor vier Jahren beurteilt hatte (1). Die Richter verpflichteten die Angeklagten dazu, den 40 Opfern den Schaden zurückzuzahlen. Von der Beute von rund 1,1 Millionen Franken wurde jedoch nur ein Bruchteil sichergestellt. "Firmengründung" an der ETH-Hönggerberg Die beiden geständigen Hauptangeklagten hatten in den 90er Jahren den vorwiegend deutschen Kreditsuchenden ihr Geld abgenommen. Sie stellten grosszügige Kredite in Aussicht, knöpften den Kreditnehmern aber jeweils mit einer so genannten "Kreditversicherung" fünf Prozent der Kreditsumme im Voraus ab. Von den versprochenen Krediten sahen die Kunden nie etwas. Bekannt wurde der Fall unter anderem auch dadurch, dass der „Egger Treuhand“ genannte Phantombetrieb vorerst eine Telefonkabine an der ETH Hönggerberg als „Firmensitz“ wählte. Später mieteten die Betrüger ein Büro in der Nähe der Zürcher Bahnhofstrasse. Ihr Geld investierten sie unter anderem in Autos, einen Lastwagen oder einen Helikopter. 1997 flog die Betrügerei auf, und vier Jahre später fand das erste Verfahren vor dem Bezirksgericht statt. |
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