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Rubrik: News |
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Verbot gefährlicher Umweltchemikalien in der Schweiz Reine Formsache, aber bedeutender Schritt |
(res) Die Schweiz hat - wie über 90 weitere Staaten - Ende Mai die internationale "Stockholm Konvention" über ein Verbot der besonders gefährlichen Umweltchemikalien unterzeichnet. Die Konvention verbietet die Produktion und auch die Verwendung der auf der Liste der UNO-Umweltorganisation (UNEP) aufgeführten Substanzen. Als Erfolg wird die Definition von Kriterien angesehen, anhand derer in den nächsten Jahren nun auch weitere Substanzen in die Liste aufgenommen werden können. Für die Schweiz ist dieser Schritt fast eine reine Formsache, weil hier die Produktion der meisten der angesprochenen Produkte bereits seit Jahren eingestellt wurde. Der grösste Teil der Industrieländer hat die meisten dieser Substanzen seit längerem bereits ausgeschieden. Die ETH-Wissenschaftler von der Professur für Stoffhaushalt/Entsorgungstechnik - die Professoren Ulrich Müller-Herold und Marco Morosini - sprechen von persistenten organischen Umweltchemikalien (POPs , persistent organic pollutants) - anders als die NZZ, die in ihrer Ausgabe vom 6. Juni titelte: "Verbot von Umweltgiften unterzeichnet". Es gehe auch nicht um zwölf Einzelsubstanzen, sondern um zwölf Produkte bzw. Stoffklassen mit insgesamt einigen hundert verschiedenen Einzelsubstanzen, präzisieren sie. "Grund für das Verbot", so Ulrich Müller-Herold, "ist die Persistenz, das heisst der lange Verbleib der Substanz in der Biosphäre und die Möglichkeit von Langzeitwirkungen wie etwa hormonähnliche Effekte." Er betont: "Akut sehr giftig für Menschen sind nur einige Dioxine." Die Stoffe seien mehrheitlich bioakkumulierend. Das bedeutet, sie reichern sich in der Nahrungskette und insbesondere in den tierischen Fettgeweben an und haben das Potenzial zur grenzüberschreitenden, langreichenden Verfrachtung auf der Erde durch die Luft- und Ozeanströme. Überraschend ist die Aussage, dass einige der in der Konvention aufgeführten Stoffe unabsichtlich entstehen, wie zum Beispiel chlorierte Dioxine und Furane. Tatsache aber sei, dass einige Stoffe der Liste (siehe Kasten), bei Versuchstieren mutagen oder krebserregend sind und auch bei Menschen im Verdacht stehen, karzinogen zu sein Die Gefährlichkeit der Chemikalien ist seit den sechziger Jahren bekannt. In den Industrieländern (OECD) hat das dazu geführt, dass die Mehrheit dieser Stoffe seit den siebziger und achtziger Jahren nicht mehr hergestellt wird. Aber in den Entwicklungs- und Schwellenländern, so in der ehemaligen UdSSR, werden einige dieser Stoffe noch immer hergestellt, weil sie billig und wirksam sind. Im Text der Konvention wird bereits von Ausnahmen gesprochen. Riecht das nicht etwas nach "Gummikonvention"? - "Im Allgemeinen nein", stellen die beiden Wissenschaftler klar. "Die einzige Ausnahme ist DDT, und das nur für die Malariabekämpfung und andere von Insekten übertragenen Krankheiten in armen Ländern", so Marco Morosini. Gilt das Schweizer Produktionsverbot auch für den Export in Länder, die in die Ausnahmeregelung fallen? - Diese Frage können die beiden Wissenschaftler nicht beantworten. Was geschieht, wenn die erforderlichen 50 Länder die Konvention nicht ratifizieren? "In den Industrieländern bleibt es bei der Nichtherstellung der meisten Stoffe. In den Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Produktion anhalten, im Falle von DDT möglicherweise auch noch weiter ansteigen", vermutet Müller-Herold.
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Die ETH-Wissenschaftler bezeichnen diese Konvention als einen Fortschritt, weil es das erste Mal sei, dass ein universales Gremium (UNEP) eine solche Regelung getroffen hat. Sie selbst würden in Zukunft von einer Liste profitieren können, die ihnen helfe, die Stoffe zweifelsfrei auseinanderzuhalten.
Mehr Informationen auf der POPs-Homepage des UNEP: http://irptc.unep.ch/pops/ |
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