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Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 28.03.2001 06:00

Passivrauch: belastender als bisher angenommen
ETH-Studie stützt neue Raucherregelung

Viele Angehörige der ETH empfinden Passivrauch als Belästigung. Mit einer neuen Raucherregelung versucht die Schulleitung die Situation zu verbessern. Eine aktuelle ETH-Studie zeigt überdies, dass Tabakrauch auch in kleinster Konzentration körperliche Reaktionen wie Augen- und Nasenreizungen auslösen kann.

Von Lukas Denzler

Die Schulleitung hat beschlossen, auf den 1. Januar 2002 eine neue Raucherregelung für alle Gebäude der ETH in Kraft zu setzen. "Die neue Regelung bedeutet einen Paradigmawechsel", sagt Professor Theodor Koller vom Institut für Hygiene und Arbeitsphysiologie. Der Kern der neuen Regelung ist die Schaffung von Raucherzonen. Heute ist das Rauchen überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Laut Koller gehe es nicht darum, die Raucherinnen und Raucher zu diskriminieren, sondern um den Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch. Koller hat deshalb im Sommer 1999 einen Antrag an die Schulleitung eingereicht. Dieser forderte die Schulleitung auf, eine zeitgemässe Raucherregelung zu erlassen. Das Bundesamt für Gesundheit unterstützte den Antrag.

19'000 Kubikmeter frische Luft pro Zigarette

Der Entscheid der Schulleitung wird auch von einer neueren Studie gestützt. Martin Junker, ehemaliger Doktorand an der Professur Umwelthygiene, stellte sich die Frage, ab welcher Konzentration Tabakrauch von Nichtrauchern wahrgenommen wird. Die Ergebnisse sind erstaunlich. Die ermittelte Geruchsschwelle für Tabakrauch liegt wesentlich tiefer als bisher angenommen. Als Testpersonen wurden 24 Nichtraucherinnen mit einem normalem Geruchsempfinden ausgewählt. Ausgehend von der ermittelten Geruchsschwelle berechnete Junker die benötigte Menge Frischluft, um eine Zigarette geruchlich zu neutralisieren. Pro gerauchte Zigarette müssten demzufolge 19'000 Kubikmeter frische Luft zugeführt werden. Bezogen auf die Haupthalle des Hauptgebäudes der ETH (ohne Nebenhöfe) würde dies bedeuten, dass bereits nach zwei gerauchten Zigaretten die Luft der gesamten Halle ausgetauscht werden müsste.

Der Geruch ist entscheidend

Die blosse Wahrnehmung von Tabakrauch bedeutet jedoch noch nicht zwingend negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden. In einem weiteren Versuch konnte Junker jedoch zeigen, dass der Geruch die wichtigste Grösse für die subjektive Beurteilung der Luftqualität darstellt. Das Experiment wurde in einer speziell eingerichteten Testkammer durchgeführt.

Die Versuchspersonen wurden abwechselnd mit frischer Luft und mit unterschiedlichen Tabakrauch-Konzentrationen konfrontiert und mussten in jeder Phase des Experimentes ihr subjektives Wohlbefinden auf einem Fragebogen festhalten. Dabei zeigte sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Stärke des Geruchs und dem Wohlbefinden. Auch bezüglich Augen- und Nasenreizungen liess sich ein Zusammenhang herleiten. Um unter der festgestellten Reizschwelle für Augen, Nasen und Hals zu bleiben, müssten pro gerauchte Zigarette mindestens 3'000 Kubikmeter Frischluft zugeführt werden.


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Passivrauchen
In dieser Kammer wurden die Testpersonen mit unterschiedlichen Tabakrauchkonzentrationen konfrontiert und nach ihrem Wohlbefinden befragt. gross

Bessere Lüftung genügt nicht

Die ermittelten Schwellenwerte haben grosse Auswirkungen auf die geforderte Luftqualität in Räumen. Lüftungsmassnahmen alleine genügen nicht, um Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen. Die notwendige Zufuhr von Frischluft würde insbesondere in der Heizperiode einen gigantischen Energieaufwand mit sich bringen. "Es gibt keine wirksame Lösung, um die Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen, ausser der physischen Trennung", ist Professor Koller überzeugt. Für die ETH bedeutet die Umsetzung der beschlossenen Raucherregelung bauliche Anpassungen mit entsprechendem finanziellen Aufwand. Koller ist aber überzeugt, dass sich diese Investitionen langfristig auch finanziell lohnen. Denn die Wirkung von Tabakrauch in Innenräumen werde nach wie vor unterschätzt.

Hinweis: Die aktuelle "ETH-Intern"-Ausgabe berichtet ausführlicher über das Thema und die von der Schulleitung erlassene Raucherregelung.




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