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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 30.05.2007 09:45

Budgetmittelzuteilung des ETH-Rates wird beim EDI angefochten
ETH Zürich reicht Aufsichtsbeschwerde ein

Die ETH Zürich hat beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Gegenstand der Beschwerde ist die vom ETH-Rat am 23./24.05.07 vorgenommene Mittelzuteilung für das Jahr 2008, die unter Verletzung der Geschäftsordnung des ETH-Rates erfolgt ist. Die ETH Zürich beantragt eine Wiedererwägung des entsprechenden Beschlusses des ETH-Rates. In der Aufsichtsbeschwerde an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) stellt der Präsident der ETH Zürich betreffend den Beschluss des ETH-Rates über die Mittelzuteilung für das Budgetjahr 2008 mehrere gravierende formelle und inhaltliche Mängel fest. Er ersucht daher den Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, den ETH-Rat anzuweisen, seinen Beschluss vom 23./24. Mai 2007 (Budget 2008) in Wiedererwägung zu ziehen, eine sachgerechte Zuteilung der Mittel an die Institutionen des ETH-Bereichs vorzunehmen und den Beschluss in rechtlich korrekter Form neu zu fassen.

Willkürlicher Entscheid im Widerspruch zur Geschäftsordnung

An seiner Sitzung vom 23./24.05.07 hat der ETH-Rat den Beschluss über die Mittelzuteilung für das Gesamtbudget 2008 von rund CHF 2 Mrd. ohne vorgängigen Versand von Unterlagen und ohne Vorliegen eines schriftlich formulierten Beschlussdispositivs gefasst. Dieses wurde erst im Verlauf der Sitzung erarbeitet.

Die ETH Zürich erachtet die Art und Weise, wie der Entscheid über das Budget 2008 zustande gekommen ist, als klaren Verstoss gegen die Geschäftsordnung des ETH-Rates. Diese schreibt vor, dass die Sitzungsteilnehmer die für die Sitzung erforderlichen Unterlagen in der Regel 14 Tage vor der Sitzung zugestellt erhalten und ein Beschlussdispositiv vor der Sitzung vorliegen muss. Aufgrund der ungenügenden Unterlagen muss der Entscheid als willkürlich bezeichnet werden.

Irreführung der Öffentlichkeit

Des Weiteren hat der ETH-Rat mit seinem am 25. Mai 2007 veröffentlichten Mediencommuniqué die Öffentlichkeit irregeführt, indem der Budgetzuwachs 2008 für die ETH Zürich auf der Grundlage unterschiedlich berechneter Referenzwerte für 2007 um mindestens CHF 12 Mio. höher ausfällt als es in Wirklichkeit der Fall ist. Zudem entsprechen die Zahlen im Communiqué teilweise nicht denjenigen des Beschlusses des ETH-Rates. Die ETH Zürich erwartet, dass durch ihre Aufsichtsbeschwerde wieder zu einer transparenten und verlässlichen Mittelzuteilung im ETH-Bereich zurückgefunden werden kann.





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