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Rubrik: Tagesberichte |
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Fünfter “European Intellectual Property Institutes Network Congress” an der ETH 3:1 für den Jumbo-Markt |
Studierende des ETH-Nachdiplomstudiums „Geistiges Eigentum“ führten letzen Samstag eine Show-Gerichtsverhandlung zum Thema Patentschutz durch. Beim Publikum gewann der Jumbo-Markt als Grauimporteur im Verhältnis 3:1; vor Bundesgericht hingegen der Filmhersteller Kodak, der somit den Parallelimport von patentgeschützten Filmen unterbinden konnte. Von Richard Brogle Letzten Samstag fand an der ETH Zürich eine Show-Gerichtsverhandlung im Rahmen des „European Intellectual Property Institutes Network“ (EIPIN, vgl. Kasten) statt, an dem rund 100 Nachdiplomstudierende aus vier Ländern teilnahmen. Zwei Gruppen trugen ihre Argumente für und wider Parallelimporte von patentgeschützten Kodak-Gold-Filmen vor. Die erste Gruppe vertrat den Jumbo-Markt, der Original-Kodakfilme aus England importierte und dazu den Segen des schweizerischen Ablegers der Kodak als offizieller Generalimporteur nicht erhielt.
Argument: zu hohe Preise Die Gruppe argumentierte, dass das Gesetz dem Patentinhaber das Recht auf alleinige Herstellung und auf die erste Inverkehrbringung gewähre. Wenn das Produkt aber einmal rechtmässig verkauft worden sei, stehe es dem Käufer frei, es zu verändern, zu zerstören oder es umso mehr auch in irgend ein anderes Land zu verkaufen. Daher habe Jumbo-Markt als rechtmässiger Eigentümer das Recht, das Produkt in die Schweiz zu importieren. Ein Verbot führe nur zu künstlich hohen Preisen in der Schweiz. Argument: Marge wird nicht weitergegeben Dies bestritten die Studierenden, die im gespielten Gerichtsfall Kodak Schweiz als Generalimporteur vertraten. Sie zitierten eine Studie, die nachweisen will, dass der Preis in den Regalen nur unwesentlich sänke, da Parallelimporteure nur wenig der Marge effektiv an die Konsumenten weitergäben. Weiter sei der nationale Patentschutz auch für die Finanzierung der Forschungstätigkeit wichtig. Und zu guter letzt spreche das Gesetz eine klare Sprache: Das Patentgesetz verbiete klar den unautorisierten Import von patentgeschützten Gütern. Zu hohe Preise seien nicht zu befürchten, da in einem solchen Fall das Kartellgesetz zum Zuge käme und damit solche Auswüchse beseitigt werden könnten.
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Richter entscheiden nicht Im Show-Gerichtsfall stellten die anwesenden Berufsrichter nur Zusatzfragen, entschieden wurde vom Publikum. Und dieses vermochten die „Kodakvertreter“ nicht zu überzeugen: Der Jumbo-Markt gewann beim Show-Gerichtsfall im Verhältnis 3:1 der Stimmen, ganz anders als in der Realität. Vor Bundesgericht gewann die schweizerische Tochtergesellschaft der Kodak und konnte dem Jumbo-Markt so den Import der legal in England erworbenen Filme verbieten (1). Herbert Laederach, Leiter des Nachdiplomstudiums „Geistiges Eigentum“ an der ETH Zürich, zieht eine positive Bilanz des Kongresses: „Der Kodak-Bundesgerichtsfall hat seinerzeit hohe Wellen geworfen. Die Kongressteilnehmenden haben die gegensätzlichen Positionen gut erfasst und in beeindruckender Weise gezeigt, dass das Patentgesetz oft sehr viel Spielraum für Interpretationen lässt.“
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Literaturhinweise:
Fussnoten:
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