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Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 17.09.2002 06:00

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Den Personalausschuss gibt es nicht mehr. Seine Funktion hat die Personalkommission (PeKo der ETH Zürich) übernommen, deren Mitglieder in den nächsten Wochen gewählt werden müssen. ETH Life sprach mit Brigitte von Känel, der amtierenden Präsidentin der Peko, die sich ebenfalls dieser Wahl stellen wird.

Von Regina Schwendener

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Der Personalausschuss ist in Personalkommission umbenannt worden. Welcher Grund steht dahinter?

Brigitte von Känel: Dem Bundespersonalgesetz (BPG) entsprechend ist im ETH-Bereich seit dem 1. Januar 2002 eine eigene Personalverordnung (PVO) in Kraft. Die für uns massgebende Bundesverordnung über Personalausschüsse ist nicht mehr gültig. Gestützt auf das ETH-Gesetz und die PVO unterbreiteten wir der Schulleitung ein Reglement für eine Personalkommission, das im Dezember 2001 genehmigt wurde.

Hat sich durch das neue Reglement am Auftrag, an der Aufgabe der Personalkommission, etwas geändert?

Grundsätzlich hat sich an Auftrag und Aufgabe nichts geändert. Die Ausgangslage ist jedoch für die Personalkommission wesentlich fundierter. Wir fühlen uns jetzt in der ETH integriert, spüren die Akzeptanz durch die Schulleitung und müssen uns nicht mehr auf das ferne Bern berufen. - Im Reglement ist unsere Arbeitsweise festgehalten. Das heisst die Zuteilung von Ressorts und Bildung von Arbeitsgruppen ist zementiert. Wichtig ist für uns zudem: wir konnten die Aufteilung in Mitglieder und Ersatzmitglieder über Bord werfen, denn in der Praxis haben immer alle mitgearbeitet. Jetzt sind auch alle Beauftragten stimmberechtigt. - Dies bringt mich zu der wohl grundlegendsten Neuerung: In Zusammenarbeit mit dem Leiter der Personalabteilung konnte ein praktizierbares Wahlreglement geschaffen werden, das im Juli von der Schulleitung genehmigt wurde. Die zukünftigen PeKo-Mitglieder werden also wirklich Beauftragte des administrativen und technischen Personals sein.

Das bedeutet auch, dass die Mitglieder der Kommission anders als früher bestimmt werden?

Ja. Wie früher erfolgte am 23. August eine offizielle Ausschreibung im "ETH Life Print" als dem "Amtsblatt der ETH Zürich". Die Wahlvorschriften der Bundesverordnung waren jedoch unendlich aufwändig, so dass in internen Absprachen jeweils für stille Wahlen gesorgt wurde. Mit dem neuen Wahlreglement ist es nun möglich bei mehr als 14 Kandidaturen korrekte und auch neutrale Wahlen durchzuziehen. Piero Cereghetti ist Leiter des Wahlbüros und wird die Abläufe organisieren.

Wer kann also für die Mitarbeit in der PeKo kandidieren? Welche Voraussetzungen müssen die Kandierenden erfüllen?

Gesucht werden engagierte Frauen und Männer, die bereit sind, sich für die Anliegen unseres Standes einzusetzen.


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Brigitte von Känel: "Am intensivsten war in der laufenden Amtszeit die Arbeit an Bundespersonalgesetz (BPG), der entsprechenden Verordnung und für die Personalverordnung im ETH Bereich (PVO). gross

Wir schätzen die Meinungen von administrativen und technischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden mit Erfahrung in Lehre und Forschung. Gemäss Reglement müssen Kandidierende seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag (30. November) mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent an der ETH Zürich unbefristet angestellt sein. Und sie sollten sich sehr bewusst sein, dass die Amtsdauer vier Jahre beträgt. - Interessierte können sich bei www.peko.ethz.ch Informationen über die Ausschreibung, unsere Arbeit, Anzahl Sitzungen, usw. holen. Auch wird jedes PeKo-Mitglied gern persönlich Red' und Antwort stehen.

In welchen Bereichen hat die PeKo für die Mitarbeitenden der ETH Zürich bisher augenfällig gewirkt?

Am intensivsten war in der laufenden Amtszeit die Arbeit an Bundespersonalgesetz, der entsprechenden Verordnung und für die Personalverordnung im ETH Bereich (PVO). Ich bin überzeugt, dass unser Einsatz für die PVO in vielen Punkten Wirkung gezeigt hat. Das Thema Aus- und Weiterbildung beschäftigte uns ebenfalls ausführlich. Eine Folge dieser Anstrengungen war die "Sprenger"-Veranstaltung, die unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" spezifisch für das administrative und technische Personal organisiert wurde.

Gibt es auch Bereiche, in denen der PeKo ihre Grenzen sieht?

Die Grenzen sind durch unsere Arbeitsbereiche und die entsprechend fehlende Erfahrung und Einsicht in Gegebenheiten gesetzt. In jeder auch noch so akademischen Vernehmlassung prüfen wir jedoch, ob Personal betroffen ist. Falls ja, nehmen wir dazu Stellung.

Wann ist Wahltermin und wie muss gewählt werden?

Voraussichtlich wird es Briefwahlen geben. Die Wahllisten werden am 28. Oktober verschickt und müssen bis zum 30. November wieder im Wahlbüro eintreffen. Am 20. Dezember wird die Liste der Beauftragten im "ETH Life Print" veröffentlicht.




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