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150 ETH-Professoren im Gespräch: Alexander Ruch. Wie soll Technik reguliert werden? |
(Li) „An unserem Lehrstuhl befassen wir uns damit, wie Techniken – wie die Atom- oder die Gentechnologie – reguliert werden sollen“, eröffnete ETH-Professor Alexander Ruch gestern seine Präsentation mit dem Titel „Kommt Zeit, kommt Recht“. Diese ist Teil des Jubiläums-Projekts „150 ETH-Professorinnen und -Professoren im Gespräch“, (1) das in den nächsten zwei Wochen auf vier Plätzen der Stadt Zürich über 400 Vorträge präsentiert. Über die Präsentation ihrer Forschungsdomäne und anschliessende Diskussionen mit dem Publikum wollen die 150 Professoren aufzeigen, dass sie keine weltfremden Geister sind, die an seltsamen Phänomenen forschen, sondern sich aktiv mit den aktuellen Problemen dieser Welt auseinandersetzen. Unvermeidbarer Rückstand des Rechts Die Ausgangslage für Rechtsprofessor Ruch ist denkbar ungünstig. Die Seepromenade ist Montagmorgens um zehn Uhr aufgrund des strömenden Regens praktisch menschenleer. Doch die 14 Zuhörenden lauschen trotz des kühlen Durchzugs im ETH-Igluzelt seinen Ausführungen zur Spannung zwischen Technik und Recht. Der Rückstand des Rechts sei unvermeidbar, da sich die Technik oft schneller und teilweise auch unabhängig vom Recht entwickle. Zudem sei es nicht die Aufgabe des Rechts, die Forschung abzuwürgen, sondern sie zu begleiten, zu gewährleisten und damit für die Gesellschaft kontrollierbar zu halten. Anhand privatrechtlicher Regulierungen wie der SIA-Normen und der SAMW-Richtlinien erklärt Ruch verschiedene Ansätze der Technik-Regulierung aus dem Baurecht und der Gentechnologie. Zum Schluss seines Vortrags kommt Ruch zurück auf die SIA-Norm zur Isolation: „Ich hoffe, Sie haben nicht zu sehr gefroren – die Wärmedämmung dieses ETH-Zelts ist sicher auch noch verbesserungswürdig.“ Fragen zu uneinheitlichen Baugesetzen... „Wann werden all die verschiedenen Baugesetze in der Schweiz denn endlich vereinheitlicht?“, will ein Zuhörer in der anschliessenden Fragerunde wissen. Gemäss der Bundesverfassung sei das Baurecht Sache der Kantone, erklärt Ruch. Momentan arbeite man zwar an einer interkantonalen Vereinbarung. Aber materiell blieben das Baurecht und die Zonenplanung auch zukünftig kantonal geregelt und somit unterschiedlich.
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...und bedenklichen Verweisen Die nächste Frage bezweifelt die Rechtsstaatlichkeit der Gesetzesdelegation an private Vereine wie SIA oder SAMW. „Eine dynamische Verweisung auf eine privatrechtliche Regulierung ‚in ihrer jeweils gültigen Fassung’ ist rechtsstaatlich tatsächlich bedenklich“, pflichtet Ruch bei. Sauberer sei da der statische Verweis auf eine eindeutig umschriebene Regulierung mit Versionsnummer oder Datum. Doch bei sich rasch entwickelnden Technologien bestehe dabei die Gefahr, dass statisch eingebundene Regulierungen häufig nicht mehr aktuell seien. Nach der vierten Frage schaltet sich die Moderatorin ein. Leider müsse sie hier abbrechen, da die Zeit abgelaufen sei und bereits der nächste Professor auf der Matte stehe. Sein Thema: „Von der Schnecke lernen: Schmierung mit Wasser“.
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Literaturhinweise:
Fussnoten:
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