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Rubrik: News
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Publiziert: 20.05.2003 06:00

Schadenfälle bei Dienstfahrten nahmen drastisch zu
Selbstbehalt wird erhöht

(res) Ab dem 1. Juni wird der Selbstbehalt im Schadenfall von privaten Fahrzeugen, die für ETH-Dienstfahrten benutzt werden, von 100 auf 500 Franken angehoben. Ab diesem Datum werden zudem auch keine Parkschäden mehr bezahlt. "Diese Massnahmen wurden wegen der massiv gestiegenen Unfallkosten dringend nötig", äussert Hansruedi Frey, Bereichsleiter Fahrzeugwesen. In den letzten beiden Jahren hätten Parkschäden und Selbstunfälle um etwa zwei Drittel (von 14'000 auf 32'000 Franken) zugenommen. Die Schadensumme habe die Versicherungssumme bei weitem überschritten, was die Versicherung nun bewogen habe, mit Kündigung zu drohen, wenn nicht sofort Gegenmassnahmen ergriffen würden.

Die Realität hat die Kalkulation vom Jahr 2000 überrollt, stellt Frey fest. Heute ist es so, dass der/die Vorgesetzte im Schadenfall lediglich bestätigen muss, dass ein privates Fahrzeug für eine Dienstfahrt benutzt wurde - auch am Samstag, und die ETH muss die Kosten berappen.


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Der Selbstbehalt bei Unfällen wird drastisch erhöht. gross

"Ein Nachteil des heutigen Systems ist, dass die Formulare, mit denen Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen im voraus angemeldet werden mussten, von der Finanzabteilung abgeschafft wurden", bedauert der Bereichsleiter. Jetzt fehle die Übersicht und damit vielleicht auch die Möglichkeit, mal einen Schadenfall zu hinterfragen.




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