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Rubrik: News
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Publiziert: 23.05.2002 06:00

Embryonale Stammzellen können aus überflüssigen Embryonen gewonnen werden
Embryonenforschungsgesetz vorgelegt

Gestern, 22. Mai 2002, hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für ein Bundesgesetz über die Forschung mit überzähligen Embryonen und mit embryonalen Stammzellen (1) eröffnet. Das Verfahren wird bis Mitte August 2002 dauern. In seiner Mitteilung geht der Bundesrat davon aus, dass "berechtigte Erwartungen" in menschliche Stammzellen gesetzt werden. Es bestehe die Hoffnung für neue Therapiestrategien bei Parkinson oder Diabetes.

Aufgrund der raschen Entwicklung in der Stammzellenforschung hat der Bundesrat im letzten November entschieden, für die Forschung an überzähligen Embryonen und an embryonalen Stammzellen ein eigenes Bundesgesetz vorzulegen, losgekoppelt vom Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen. Denn bereits letzten Herbst bewilligte der Nationalfonds den Forschungsantrag einer Genfer Forschungsgruppe, menschliche ES-Zellen zu importieren.


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Der Import von Stammzellen wird unter bestimmten Bedingungen auch weiter möglich sein. So dürfen diese Zellen nur von überzähligen Embryonen stammen, das betroffene Paar muss seine Einwilligung geben und es darf dafür kein Entgelt erhalten. Ein weiterer Punkt im neuen Gesetz verbietet, dass Embryonen, die zu Forschungszwecken hergestellt wurden, als Quelle für Stammzellen benützt werden.

Bewilligt wird die Forschung an überzähligen Embryonen oder die Gewinnung embryonaler Stammzellen vom Bundesamt für Gesundheit. Sind bereits embryonale Stammzelllinien vorhanden, genügt eine befürwortende Stellungsnahme der zuständigen Ethikkommission. Ein Punkt, der für Forscher zum juristischen Stolperstein werden könnte und wahrscheinlich nicht nur in der Vernehmlassung zu Diskussionen Anlass bieten wird, ist die Forderung, dass Forschungsprojekte mit überzähligen Embryonen nur durchgeführt werden dürfen, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg erlangt werden können.


Literaturhinweise:
ETH-Life-Berichte zur Stammzelldisskusion: Plädoyer für Alternativen ; "Es darf keine Stammzellen-Ethik geben"

Fussnoten:
(1) Entwurf für das Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen: Embryonenforschungsgesetz



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