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Rubrik: News
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Publiziert: 01.07.2003 06:00

Richter aus der Türkei am NDS Geistiges Eigentum
Unterwegs nach Europa

(nst) Europa wächst. Die zehn ostmitteleuropäischen Staaten, die im kommenden Jahr der Europäischen Union EU beitreten, werden die politische Landkarte spürbar verändern. Seit dem Ende 1999 ist auch die Türkei offiziell Kandidat für die Vollmitgliedschaft. Ende 2004 wird die EU die Fortschritte der Türkei im begonnenen politischen Reformprozess, namentlich im Bereich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, überprüfen und entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen begonnen werden können.

Patente: Annäherung vollzogen

Im Bereich Geistiges Eigentum hat die Türkei die Annäherung an Europa bereits vollzogen: Sie hat 1995 die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums revidiert und ist im Jahr 2000 dem Europäischen Patentübereinkommen (EPC) beigetreten. Seither hat sich die Bedeutung der Patentbelange im europäischen Kontext für die Türkei stark erhöht. So ist die Zahl der Gerichtsfälle im Patent- und Designbereich stetig gewachsen.

Ausgehend davon hat das Europäische Patentamt (EPA) im Auftrag der EU ein zehnmonatiges, in mehreren Ländern abgehaltenes Ausbildungsprogramm für Richterinnen und Richter aus der Türkei organisiert. Beteiligt waren die Universitäten von Alicante, London, Strasbourg und die ETH Zürich.

Spezialisierte Gerichte aufbauen

In dessen Rahmen konnten nun beim ETH-Nachdiplomstudium Geistiges Eigentum in den vergangenen acht Monaten sieben Richter und Richterinnen aus der Türkei Wissen über den Bereich Geistiges Eigentum erwerben. „Wir wollen mit diesem Programm das türkische Justizministerium dabei unterstützen, Gerichtsinstanzen zur Durchsetzung von Immaterialgüterrecht zu schaffen“, sagt Christoph Bruhn, beim Europäischen Patentamt (EPA) zuständig für das Programm.


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So wurden die Richter mit den europäischen Normen unter anderem in den Gebieten Patent-, Marken- und Urheberrecht sowie Design- und Chipschutz vertraut gemacht. Bestandteile der Ausbildung waren darüber hinaus auch Fallstudien und Gerichtsbesuche. Die Teilnehmenden haben zudem die entsprechenden gerichtlichen Verfahren und Rechtssprechung kennen gelernt.

NDS: stark im Bereich Patente

„Wir hatten den Vorteil, von den fachlichen Stärken der von uns besuchten Institutionen profitieren zu können“, hiess es von Teilnehmerseite. Das NDS sei zum Beispiel stark im Patentbereich, und in diesem Feld sei viel vermittelt worden. Über die Ausbildungsblöcke äussern sich die Richter - abgesehen von vereinzelten Sprachproblemen - positiv. Der sehr detaillierte Lernstoff sei durch hoch qualifizierte Spezialisten vermittelt worden. Am Anfang hatte noch Skepsis geherrscht, ob ein Programm in diesem Ausmass wirklich nötig sei - da die Teilnehmer ja alle ausgebildete Juristen sind. Dies sei aber der Einsicht gewichen, dass in der Türkei keine so differenzierte Wissensvermittlung hätte stattfinden können.

Eine "Start-up-Einheit" für die Türkei

Nach Abschluss der Ausbildung werden die Richterinnen und Richter laut EPA-Mitarbeiter Bruhn eine "Start-up-Einheit" bilden, welche den Schutz des Geistigen Eigentums in der Türkei fördern und die neu gewonnen Kenntnisse an ihre Kollegen weitergeben soll. Konkret geplant ist unter anderem der Aufbau von sieben Gerichten in der Türkei, die Fälle im Bereich Geistiges Eigentum behandeln werden sowie ein Dokumentationszentrum zum selben Themenbereich an der Universität von Ankara.


Literaturhinweise:
Website des ETH-NDS Geistiges Eigentum: www.ndsge.ethz.ch/en/index.html



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