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Rubrik: Mittwochs-Kolumnen |
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Widersprüche? Kein Problem |
Von Florian Bernlochner Viele Sachverhalte gewinnen eine interessantere Perspektive, wenn man sie von aussen betrachtet und mit den Erkenntnissen von innen vergleicht. Ein äusserst amüsantes Beispiel ist die anhaltende Diskussion von vielen Seiten über die Ideen von Herrn Zehnder, dem ETH-Ratspräsidenten. (1)(Grob zur Erinnerung: Zulassungsbeschränkungen und höhere Studiengebühren, sonst (2),(3),(4).) Das Thema wird vielerorts mit mehr oder weniger Erfolg aufgegriffen – so z.B. von der Economiesuisse, welche in diesem Belang gleich lange Spiesse für die ETH fordert, wie sie die internationale Konkurrenz hat (5) (mit mehr oder weniger Statistikkenntnissen – aber dazu mehr von Mauro Pfister im nächsten Polykum). Weniger umstritten unter den einzelnen Interessensgruppierungen ist die Forderung nach mehr Geld für den ETH-Bereich. Etwas unter geht der Sachverhalt, dass die ETH ihr grosses Budget unter anderem auch mit ihren Studierendenzahlen rechtfertigt. Fehlen auf einmal 30 Prozent der Studierenden, so könnte das Parlament mal auch schnell auf die Idee kommen, aus einem Sparreflex heraus das Budget etwas zusammenzustreichen. Dieser Widerspruch beschäftigte jüngst die Planungskommission der ETH Zürich (6), welche es doch etwas 'interessant' fand, Zulassungsbeschränkungen in einem Zeitpunkt rücklaufender Studierendenzahlen kurzfristig einzuführen. Auch wäre dazu eine Anpassung des ETH-Gesetzes durch das Parlament nötig. Man befürchtete in der Tat, dass einiges an Bundesbeiträgen an die ETH bei der Umsetzung auf der Strecke bleiben würde. Aber wir wollten das Ganze ja mal von aussen her betrachten - was denkt zum Beispiel eigentlich der Bundesrat über diese ganzen Vorstösse und Ideen? Bisher hörte man wenig bis gar nichts von der Exekutive in Bern. Deshalb hat ein Mitglied des Nationalrates zwei interessante Interpellationen an ihn formuliert. (7),(8) Darin wurde gefragt, wie sich der Bundesrat zu den Forderungen von verschiedenen Seiten stellt, dass sich die ETH in Zukunft das Recht reservieren will, ihre Studierenden selbst auszuwählen, ob die Absichtserklärung von Herrn Zehnder mit den politisch vorgesetzten Behörden abgesprochen wurde und wie sich der Bundesrat zu einer solchen Abwertung der eidgenössischen Matur stellt.
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Interessanterweise sieht der Bundesrat zurzeit keine Veranlassung, die geltenden Regelungen zur Zulassung an den beiden ETHs zu ändern und verweist explizit darauf, dass es nicht Sache des ETH-Rates ist, dies zu entscheiden (diesen Passus kann man natürlich auf zweierlei Arten interpretieren). Weiter ist er einer Abwertung der eidgenössischen Matur abgeneigt, da es zur Schweizer Tradition gehöre, dass eine gymnasiale Matur den Zugang zu einem Universitätsstudium garantiert. Der Bund und die Kantone seien dazu angehalten, das hohe Niveau der Maturitätsabschlüsse zu halten, um eine Abwertung und die Einführung von zusätzlichen Zugangsmechanismen zu verhindern. Zuguterletzt hält der Bundesrat fest, dass Herr Zehnder seine Vorstösse nicht mit dem Bundesrat abgesprochen hat, und dies auch nicht nötig sei, da es Aufgabe des ETH-Rates ist, Visionen für diesen Bereich zu entwickeln. – Na, dann ist ja alles im Butter.
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