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Rubrik: News
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Publiziert: 01.10.2001 06:00

Antibiotika in der Schweiz als Leistungsförderer verboten
Verbote fördern Lebensmittelqualität

(res) Das Bundesamt für Veterinärwesen hat in einer Probe von Shrimps aus Vietnam zu hohe Chloramphenicol-Werte nachgewiesen. Diese Mitteilung war kürzlich in der Presse zu lesen. Die Rückstände seien für die Konsumenten zwar nicht gesundheitsgefährdend, wegen der Gefahr von Resistenzbildungen jedoch unerwünscht. Das Antibiotikum wird in der Crevettenzucht als Wachstumsförderer eingesetzt, würde aber innerhalb der EU und in der Schweiz nicht verwendet. Auf Schweizer Bauernhöfen würden Antibiotika nur noch zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt, was zwischen 1995 und 2000 zu einem spürbaren Mengen-Rückgang geführt habe.

Ist das wirklich so? Diese Frage stellte ETH Life Leo Meile, Privatdozent für Lebensmittelmikrobiologie am ETH-Institut für Lebensmittelwissenschaften. "Tatsache ist", antwortet Meile, "dass seit 1999 Antibiotika als Leistungsförderer in der Schweizer Landwirtschaft verboten sind. Zu therapeutischen Zwecken dürfen sie aber weiterhin durch die Tierärzte verschrieben werden, und der Tierhalter muss ein Journal führen." Daraus könne zum Beispiel ermittelt werden, ob und über welche zeitliche Periode Antibiotika verabreicht wurden. Chloramphenicol werde in der Schweiz heute in der Humanmedizin nur noch selten verwendet. Ärzte verschreiben es höchstens noch als Salben bei Oberflächenbehandlungen. Die Arzneimittelimporteure hätten in der Schweiz neuere Verbrauchszahlen, vermutet Meile. In Dänemark, wo Antibiotika in der Tierproduktion schon länger mit einem Bann belegt wurden, sei tatsächlich ein spürbarer Mengen-Rückgang eingetreten.

Schutzmassnahmen sind sinnvoll und gut

"Die Vermutung liegt nahe, dass die Shrimps im Aquafarming-Verfahren unter Einsatz von Chloramphenicol produziert wurden", meint Leo Meile und erklärt, dass die Qualitätssicherung von Lebensmitteln im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle primär über die Lebensmittel-Verteiler laufe. Zudem würden die kantonalen Laboratorien den Markt kontrollieren und überwachen. "Wie sollten sie das bei der Fülle des Lebensmittelangebotes anders als über Stichproben durchführen?", fragt der Lebensmittelwissenschaftler und stellt fest: "Verteiler und Kontroller kennen die ‚anfälligen‘ Produkte recht gut. Die Schutzmassnahmen sind meiner Meinung nach sinnvoll und sehr gut."

Toxikologische Werte bestimmen Grenzwerte

Auf die Frage, ob die Grenzwerte wissenschaftlich sinnvoll oder ein politischer Kompromiss sind, antwortet Meile: Grenzwerte sind dazu da, ein Lebensmittel für den Konsum als ungeeignet zu qualifizieren. Sie werden anhand toxikologischer Daten festgesetzt. Das gilt auch bei diesem Antibiotikum, wo man lange wissenschaftliche Erfahrungen hat. Der Grenzwert von 0.001 mg/kg hat also mit der menschlichen Ernährung zu tun.


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crevetten
Trotz dem kürzlichen Antibiotika-Nachweis bei Crevetten: Konsumenten sollten Vertrauen in die Selbstkontrolle der Verteiler und die Überwachung durch die Behörden haben, meint ETH-Lebensmittelwissenschaftler Leo Meile.

Er hat eine exportpolitische Note erhalten, weil Chloramphenicol zur Behandlung von Tieren zur Lebensmittelgewinnung kürzlich in der Schweiz verboten wurde, aber trotzdem ein Grenzwert besteht. Die bestehende Regelung über den Grenzwert erleichtert generell die Exportiermöglichkeiten tierischer Lebensmittel in die EU.

Wie hoch ist das Risiko, heute unerkannt mit Antibiotika "versetzte" Lebensmittel zu verzehren? – Laut Leo Meile ist es nicht möglich, in diesem Zusammenhang Zahlen zu nennen. Er ist jedoch überzeugt, der Konsument darf berechtigtes Vertrauen in die Selbstkontrolle der Verteiler und die Überwachung durch die Behörden haben. Man könne sich in den Jahresberichten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) davon überzeugen, dass laufend kontrolliert und die Messmethodik verfeinert werde. Meile: "Ich hätte schon eher Respekt vor den Antibiotikum-resistenten Keimen in gewissen regelmässig verzehrten Lebensmitteln als vor höchstens punktuell aufgenommenen Mengen an Antibiotika."

Nachhaltigkeit nicht garantiert

Auf das Gütesiegel "Made in Switzerland" angesprochen, kritisiert Leo Meile: "Zur Qualität gehört für mich neben all den kontrollierbaren Parametern auch die nachhaltige Produktion. Und diese ist mit einem "Schweizer Label" noch nicht unbedingt garantiert." Von der Gesetzgebung her betrachtet könne "Made in Switzerland" bedeuten, dass importierte Lebensmittel zu "Schweizer" Erzeugnissen verarbeitet werden können. Meile nennt als Beispiel importiertes Fleisch, das durch die Weiterverarbeitung eine typische Charakteristik und eine gewisse Wertschöpfung in der Schweiz erziele. Und erleichtert schliesst er: "Das Gesetz ist in Revision und wird hoffentlich in Zukunft dem Konsumenten mehr Transparenz bieten."




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