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Rubrik: News |
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Stellungnahme der Regierung zur Depressionsforschung an der ETH Kantonspolitik zu Tierversuchen |
(nst) Der Zürcher Regierungsrat hat in diesen Tagen eine Anfrage der SP-Kantonsrätin Marianne Trüb Klingler beantwortet. Die Politikerin hatte die Experimente mit Weissbüscheläffchen im ETH-Labor für Verhaltensneurobiologie (1) in Schwerzenbach thematisiert. Bei den Versuchen geht es um Depressionsforschung. Untersucht wird, wie sich die Trennung junger Weissbüscheläffchen von ihrer Müttern auf die Psyche der Tiere auswirkt. Die Forscher erhoffen sich Aufschlüsse über die neurobiologischen Zusammenhänge bei der Entstehung der Depression, insbesondere zur Frage, wie sich frühkindlicher Stress auf die Entwicklung der Depression auswirken kann. Bewilligung in Frage gestellt Marianne Trüb hatte nach Medienberichten zum Thema im Sommer 2005 die Bewilligung dieses Versuchs in Frage gestellt und unter anderem kritisiert, dass es an Informationen dazu von Seiten der ETH wie der Bewilligungsinstanz, des Kantonalen Veterinäramts, mangle. Sie bat um Auskünfte zu den Befugnissen der beratenden Kommissionen bei Gesuchen für Tierversuche, zur Dokumentierung solcher Versuche und zur Finanzierung in diesem spezifischen Fall. Die Antwort der Exekutive beleuchtet nur das Gesuchsprozedere und die Dokumentierung. Bei allem Weiteren verweist sie darauf, dass zum einen die Kantonstierärztin dem Amtsgeheimnis unterstellt ist und deshalb keine Informationen zu einzelnen Tierversuchsbewilligungen erteilt werden. Andererseits seien Auskünfte zum angesprochenen Projekt selbst Sache der ETH. Erkenntnisse über die Depression Generell stellt sich der Zürcher Regierungsrat hinter die Versuche. Sie könnten Erkenntnisse liefern in Bezug auf eine der häufigsten neuropsychiatrischen Erkrankungen. Vorhergehende Studien und die Fachliteratur hätten gezeigt, dass das Tiermodell unter Verwendung von Krallenäffchen geeignet sei, um diesen Themenkomplex näher zu erforschen. Labornagetiere reichten dazu aufgrund von deren Entwicklungsstand nicht aus. Den Interessen des Tierschutzes werde im aufwendigen Bewilligungsverfahren Rechnung getragen, schreibt der Regierungsrat. So sei es etwa Aufgabe der kantonalen Tierversuchskommission gewesen, eine Güterabwägung zwischen den gegenläufigen Interessen des Menschen und der betroffenen Tiere zu machen und die Unerlässlichkeit des konkreten Projekts zu überprüfen.
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Drei Mitglieder dieses Gremiums würden auf Vorschlag der Tierschutzorganisationen gewählt. Und gegen Entscheide, welche sie nicht mitträgt, kann die Tierschutzkommission bei der Gesundheitsdirektion und beim Verwaltungsgericht rekurrieren. Auf der geltenden Belastungsskala des Bundesamts für Veterinärwesen hat das Experiment den Schweregrad 2. Das heisst, es wird als nicht schwer belastend für die Tiere beurteilt. Das Dokumentieren eines Tierversuchs sei zwingend, führt der Regierungsrat weiter aus. Daneben sei jährlich ein Zwischenbericht und spätestens nach drei Jahren ein Abschlussbericht zu erstellen, der auch die erzielten Ergebnisse enthalten muss. Verkraftbarer Stress Hans Sigg, Tierschutzbeauftragter von Uni und ETH Zürich, bestätigte, dass das Bewilligungsverfahren im Fall der ETH-Forschung mit den Weissbüscheläffchen ordnungsgemäss verlaufen sei. Auf eine Anfrage von Radio DRS sagte er, er habe den Versuch allerdings noch nicht näher geprüft, werde dies im Rahmen seiner Routinebesuche aber demnächst tun. Was die Tiere im Rahmen der Versuche an Stress im Labor aushalten müssen, komme laut seinen Informationen auch im normalen Leben vor. Die Affen könnten damit umgehen, sagte Sigg. Primatenversuche grundsätzlich regeln Seit einigen Monaten arbeitet eine Expertengruppe des Bundes an einer Gesamtbeurteilung der Problematik der Primatenversuche. Sie setzt sich zusammen je aus drei Mitgliedern der Eidgenössischen Tierversuchskommission und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH). (2) „Ob allerdings ein übergreifendes Dokument daraus entsteht, ist noch nicht klar“, schränkt die Juristin Ariane Willemsen vom Sekretariat der EKAH auf Anfrage von „ETH Life“ ein. Gegenwärtig werde der von der Arbeitsgruppe erstellte Bericht in beiden Kommissionen getrennt beraten. |
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