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Rubrik: News |
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ETH Gentech-Weizen gegen Stinkbrand Bahn frei für ETH-Freisetzungsversuch |
(Li/nst) Der Freisetzungsversuch des ETH-Pflanzenwissenwschaftlers Christof Sautter mit gentechnisch verändertem Weizen in der ETH-Forschungsanstalt Lindau-Eschikon kann durchgeführt werden. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat dazu am 20. Dezember grünes Licht gegeben. Damit stiess es seinen Entscheid vom November 2001 um. (1) Der Freisetzungsversuch wird laut einer Mitteilung des BUWAL (2) mit Auflagen bewilligt. Zu diesen Auflagen zählen unter anderem die Zustellung weiterer Unterlagen an die Bewilligungsbehörde, insbesondere über die Bepflanzung der Umgebung mit Weizen und über die Einsatz- und Notfallpläne für den Fall aussergewöhnlicher Ereignisse. Weiter muss der Versuch von verschiedenen Sicherheitsmassnahmen flankiert werden. Dazu gehören Abschrankungen und Pollenzelte, eine schützende Mantelsaat aus nicht gentechnisch veränderten Pflanzen, Isolationsabstände sowie die Entsorgung der mit der Weizenkrankheit Stinkbrand infizierten Ähren. Zusätzlich muss die Testparzelle während und nach Abschluss des Freisetzungsversuchs überwacht werden. Das BUWAL verlangt überdies Analysen von Bodenproben in Bezug auf das Vorhandensein der gentechnisch in den Weizen eingebrachten Gene (Transgene). Das BUWAL plant, die bundesrechtlichen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich zu vollziehen, denn zur Überwachung seien lokale Kenntnisse und eine hohe zeitliche Präsenz nötig. Das BUWAL will dazu einen Vertrag abschliessen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) in der Baudirektion des Kantons Zürich. Der ETH-Sprecher Rolf Guggenbühl sagte, die ETH Zürich sei froh über den neusten BUWAL-Entscheid. "Die Auflagen sind erfüllbar, wenn auch recht streng." Der Freisetzungsversuch mit dem gentechnisch veränderten Winterweizen könnte je nach Witterung bereits im kommenden Februar oder März starten. Das Departement Leuenberger (UVEK) hatte aufgrund einer ETH-Beschwerde vom BUWAL Mitte September 2002 gefordert, das ETH-Freisetzungsgesuch neu zu beurteilen. Das Bundesamt habe den Fehler gemacht, die Arbeiten der zuständigen Kommissionen in den Wind zu schlagen, erklärte das UVEK damals. Zudem sei das Gesuch nach geltendem Recht zu beurteilen, und dieses erlaube solche Versuche unter restriktiven Bedingungen. (3) |
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