|
Rubrik: News |
Print-Version
|
Keine Rechtswidrigkeiten, Mängel bei der Good Governance Foundation: Arbeitsgruppe empfiehlt Neuanfang |
Anfang Juli 2005 wurde die Geschäftsführung der ETH-Fundraisingorganisation ETH Zürich Foundation in einem Bericht des Zürcher „Tages-Anzeigers“ in Frage gestellt (1)(2). ETH-Ratspräsident Alexander Zehnder setzte daraufhin eine Arbeitsgruppe ein, die unter Beizug einer Revisionsgesellschaft die Vorwürfe untersuchte. Die Arbeitsgruppe bestand aus Bruno Gehrig, Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Life (Vorsitz), Ernst Buschor, Vizepräsident des ETH-Rates und Christoph Degen, Advokat und Geschäftsführer von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz. Der Bericht liegt nun vor. (pd/nst) Das Wichtigste vorweg: Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hat keinerlei Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten festgestellt. Die Bücher wurden ordnungsgemäss geführt und die Geschäfte korrekt verbucht. Der ETH-Rat nimmt überdies mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Stiftung Erfolge vorweisen kann, wie es in einer Medienmitteilung des ETH-Rats von heute Mittwoch heisst. Es sei der Foundation gelungen, Mittel in einem dreistelligen Millionenbetrag einzubringen, und Steuergelder seien nur in sehr beschränktem Mass für den Betrieb der Stiftung aufgewendet worden. Allerdings seien Erfordernisse der „Good Governance“ ausser Acht gelassen worden. Mängel bei der Organisation So sei der Stiftungsrat mehrheitlich durch ETH-Schulleitungsmitglieder besetzt gewesen. Dadurch seien die nötige Unabhängigkeit und die privatwirtschaftliche Ausrichtung der Stiftung nicht genügend zu Tragen gekommen. Problematisch sei überdies, dass der Stiftungsrat gleichzeitig über die Mittelverwendung entschied. Den Einsitz des vollamtlichen Delegierten der Schulleitung und der interimistischen Geschäftsführerin im Stiftungsrat werten die Revisoren zudem als unzweckmässige Verflechtung zwischen Stiftungsrat und Geschäftsleitung. Der Bericht weist überdies darauf hin, dass die Stiftungsorgane der bei öffentlichen Einrichtungen besonders hohen Sensibilität bei Interessenskonflikten zuwenig Rechnung trugen und dass trotz der gut dotieren Geschäftsleitung diverse operative Aufgaben nicht durch diese erledigt wurden, sondern durch externe Berater.
|
Mehr externe Kräfte Als Massnahme empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Stiftungsrat, den Stiftungsrat und die Geschäftsleitung personell zu trennen und mit mehrheitlich ETH-fremden Personen zu besetzen. Der Stiftungspräsident müsse von der ETH unabhängig sein. Weiter wird empfohlen, den bei der Gründung eingesetzten Stiftungsrat neu zu besetzen und die internen Kontrollen zu verbessern. Schliesslich regt die Arbeitsgruppe an, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung „im Interesse eines Neuanfangs“ aus allen Funktionen der Stiftung ausscheiden. Einzelne dieser Postulate hat der Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation schon im laufenden Jahr diskutiert und insbesondere die Ablösung des ETH-internen Präsidenten sowie einzelner ETH-interner Mitglieder des Stiftungsrates durch externe Personen eingeleitet. ETH-Präsident Ernst Hafen, der seit dem 13. Juli 2005 dem Stiftungrat interimistisch vorsteht, wollte die Aussagen des Berichts nicht kommentieren. Die Untersuchung habe ergeben, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt und dass die Stiftung eine erfolgreiche Aufbauarbeit geleistet hat. „Mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe wird sich der Stiftungsrat in den nächsten Sitzungen auseinandersetzen“, sagte Ernst Hafen. Vitale Bedeutung von Stiftungen ETH-Ratspräsident Zehnder seinerseits betont, dass die Tätigkeit der ETH Zürich Foundation für die Qualität der Hochschule „eminent wichtig ist und dass die finanziellen Mittel aus dem Fundraising gezielt in Forschung und Bildung investiert werden konnten“. Eine erfolgreiche Tätigkeit von Stiftungen sei für den gesamten ETH-Bereich künftig vital. |
||||||
Fussnoten:
Sie können zu diesem Artikel ein Feedback schreiben oder die bisherigen lesen. |