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Rubrik: News |
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Primatwechsel bei der Pensionskasse |
(nst) Noch stehen im ETH-Bereich die dafür nötigen Beschlüsse aus, aber sicher ist: Die Publica, die Vorsorgeeinrichtung des Bundes, stellt am 1. Juli 2008 vom Leistungs- auf das Beitragsprimat um und setzt damit das wichtigste Element ihrer mehrjährigen Umbauphase in Kraft. Der Wechsel basiert auf einem Auftrag des Parlaments aus dem Jahr 2000. Zudem bedarf die Publica einer finanziellen Konsolidierung. Denn als Folge der heutigen Regelung, dass Mitarbeitende ohne Einbusse frühzeitig in Rente gehen können, sind die im Leistungsprimat in Aussicht gestellten Leistungen nicht zu finanzieren. Im übrigen erlaubt die Positionierung der Publica als Sammeleinrichtung mehrerer organisatorisch getrennter Arbeitgeber künftig Lösungen, die auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Arbeitgeber abgestimmt sind. Viele ETH-Mitarbeitende sind jetzt daran, sich ein Bild darüber zu machen, was der Primatwechsel konkret für sie heisst. Vergangene Woche wurde an der ETH im Rahmen zweier sehr gut besuchter Veranstaltungen informiert. Und kürzlich hat Human Resources brieflich alle Mitarbeitenden persönlich über die wichtigsten Fakten informiert. Mit dem Beitragsprimat richten sich die Renten nach den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen. Die Summe der Beiträge wird verzinst und am Ende der Versicherungsdauer in eine Rente umgewandelt. Das bringt zum einen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer wie für die Versicherung mehr Transparenz, und unechte Solidaritäten fallen weg.
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Klar ist zum anderen aber auch, dass die einzuzahlenden Beiträge der Versicherten über 34 Jahre künftig höher ausfallen. „Die Folge davon ist, dass die Bruttolöhne zusätzlich mit 3 bis 6 Prozent belastet werden“, sagt Piero Cereghetti, Leiter Human Resources der ETH. „Dies jedoch soll mit dem Einbau der einmaligen Zulage und allfälliger Teuerungszulagen abgefedert werden.“ Ein zentrales Element des neuen Systems sei zudem, dass die volle Altersrente nicht mehr wie bisher bereits mit 62, sondern erst mit 65 Jahren bezogen werden kann. „Auch das ist klar der Wille der Bundesbehörden“, so Cereghetti. Eines der erklärten Mittel der Politik, um die demografische Entwicklung in den Vorsorgeeinrichtungen abzubilden, sei die Anhebung der Lebensarbeitszeit. In den kommenden Monaten werden ETH-Mitarbeitende weitere Informationen zum Thema erhalten:
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