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Rubrik: News
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Publiziert: 18.06.2003 06:00

Gentech-Weizen
Uvek heisst Beschwerde gut

(mib) Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat gestern Dienstag die Beschwerde gutgeheissen, die sich gegen den ETH-Freisetzungsversuch mit gentechnisch modifiziertem Weizen richtet. Einen solchen Versuch hatte die ETH in Lindau-Eschikon geplant. Greenpeace, Anwohner und IP Suisse klagten jedoch dagegen. Das Uvek rechtfertigt seinen Entscheid mit verfahrensrechtlichen Gründen.

Das erste Gesuch für die Freisetzung eines gentechnisch modifizierten KP4-Weizens – er ist gegen den Erreger des Weizenstinkbrandes resistent – geht auf Oktober 1999 zurück. Damals scheiterte Gesuchsteller Christoph Sautter an einer Auflage des Bundesamtes für Umwelt (Buwal). Das bereinigte Gesuch wurde danach am 15. Oktober 2000 erneut zur Beurteilung eingereicht. Am 20. November 2001 entschied das Buwal erneut mit einem ablehnenden Entscheid. Darauf gelang am 31. Dezember 2001 die ETH mit einer Verwaltungsbeschwerde ans Uvek – und erhielt im September 2002 Recht: das Buwal musste das Gesuch erneut beurteilen. Am 20. Dezember 2002 schliesslich bewilligte das Bundesamt den Versuch. Dagegen wehrten sich allerdings Vertreter von Greenpeace, Anwohner und IP Suisse; im Februar 2003 landete das Gesuch schliesslich zur Beurteilung in Lausanne beim Bundesgericht, weil das Uvek die aufschiebende Wirkung entzogen hatte und die Versuchsgegner erneut dagegen rekurrierten. Das Bundesgericht entschied am 12. März 2003: Einerseits gab es der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zurück, die das Uvek entzogen hatte, andererseits stellte es fest, dass im Bewilligungsprozess qualifizierte Verfahrensmängel vorlagen. Die ETH plädierte daraufhin „um Rückweisung der


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ETH-Versuchsanstalt Lindau-Eschikon: Hier waren die Freisetzungsversuche geplant. gross

Angelegenheit zur Neubeurteilung“ an das Uvek, wie es im Juristendeutsch heisst. Das Uvek hat nun entschieden und die Beschwerde gegen den Freisetzungsversuch gutgeheissen. Das heisst: Das Verfahren für die Freisetzungsbewilligung muss neu eingeleitet werden; der Versuch selbst jedoch bleibt bewilligt (dagegen wurden im früheren Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt).

Das Uvek unterstützt mit seinem Entscheid die Anträge der ETH. Diese forderte in ihrer Stellungnahme klare Versuchsbedingungen. Mediensprecher Rolf Probala findet den auch: „Wir halten aus forschungspolitischen Gründen am Versuch fest.“ Die Umweltorganisation Greenpeace kritisiert diesen Entscheid und fordert von der ETH, auf die Versuche zu verzichten.




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