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Rubrik: Tagesberichte |
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Ausstellung und Tagung zum Designrecht Der Kotflügel: ein Designerstück? |
Le Corbusiers berühmte Liege ist genauso ein Designerstück wie das Stickboard "Wetzer" eines Schweizer Fotografen; aber kann das auch für einen Kotflügel gelten? Eine ETH-Ausstellung zeigt Designergegenstände, um deren angebliche Imitate einmal vor Gericht gestritten wurde. Von Richard Brogle Hätten Sie das gedacht? Der Kotflügel Ihres Autos ist ein Designerstück! Sicher, mindestens rechtlich. Mit dieser Qualifikation haben es die Automobilfirmen fertig gebracht, sich unerwünschte Konkurrenz für Ersatzteile vom Leib zu halten. Ist nämlich die Form des Kotflügels erst einmal als Design angemeldet, so kann die Autofirma allen anderen Unternehmen verbieten, Kotflügel mit der gleichen Form zu verkaufen (1). Und Ersatzteile wie der Kotflügel haben typischerweise die gleiche Form, sonst würden sie sich kaum mit Scheinwerfern, Blinklichtern usw. am entsprechenden Auto montieren lassen.
Designerstücke mit gerichtlicher Vergangenheit Der Kotflügel ist nur ein Beispiel für eines der Designerstücke, die heute Dienstag und am Mittwoch in der Eingangshalle des ETH-Hauptgebäudes ausgestellt werden. Die Ausstellung begleitet die Tagung "Das revidierte Schweizer Designrecht", das vom Lehrstuhl für Technologie- und Informationsrecht der ETH Zürich mitorganisiert wird. Alle Exponate sind (Original)-Designerstücke. Das Besondere an ihnen ist, dass alle einmal Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in der Schweiz waren. Zu jedem Stück ist eine zweiteilige Beschreibung zu finden; der erste Teil würdigt die künstlerische Gestaltung, während der zweite Abschnitt aufzeigt, wie sich die Kreateure des guten Stückes rechtlich gegen wirkliche und vermeintliche Nachahmungen zur Wehr gesetzt haben.
Bundesrichter als Architekturkritiker Sogar das Bundesgericht liess es sich nicht nehmen, seinerseits Designerobjekte künstlerisch zu würdigen. So war es bei einem Betonbau aus den sechziger Jahren der Auffassung, dass die kubische Gestaltung des Bauwerkes "unbestreitbar durch ihre Leichtigkeit und Eleganz" besteche (2). Trotz dieser Würdigung wies das Bundesgericht die Beschwerde der Architekten ab, da das Werk kein "unverwechselbarer Ausdruck Ihrer Persönlichkeit" sei. Auf das Flachdach des Gebäudes konnte folglich gegen den Willen der Architekten ein Giebeldach gesetzt werden.
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Der "Wetzer": ein Hit lockt Imitatoren an Dieses Designerstück kennen Sie bestimmt: das Stickboard, das einem Trottinett ähnlich sieht und im April 1998 auf den Schweizer Markt kam. Unter dem Namen "Wetzer" registrierte der Schweizer Fotograf Patrick Rohner das Design seines Stickboardes und begann mit der Produktion des Trendmodells. Der "Wetzer" stellte sich als Hit heraus. In den besten Monaten verkaufte der Fotograf bis zu 3'000 Stück. Bei diesem Erfolg liessen die Imitationen nicht lange auf sich warten. Ende 1999 tauchte eine Wetzer-Imitation auf, die in China hergestellt und für nur einen Drittel des Preises angeboten wurde. Mit der Androhung rechtlicher Schritte konnte der Fotograf einen Grossverteiler dazu bewegen, den Vertrieb der Imitation in der Schweiz zu stoppen. Laut Mathis Berger, Oberassistent am Lehrstuhl für Technologie- und Informationsrecht an der ETH, ist jedoch fraglich, ob der Fotograf seine Rechte in einem Gerichtsverfahren durchgesetzt hätte. Die zu erwartenden Kosten wären wohl als zu hoch eingeschätzt worden. Ohne langen Atem Wenig Schutz Ein weiteres Problem bestand darin, dass der Fotograf das Design aus Kostengründen nur in der Schweiz und ein paar wenigen anderen Staaten schützen liess. Somit war es rechtlich und ökonomisch unmöglich, seinen Rechten weltweite Geltung zu verschaffen. Mathis Berger dazu: "Er wurde in dramatischer Weise mit der Diskrepanz zwischen der Globalität der Märkte und der Nationalität der Rechtsordnungen konfrontiert." Bei Produkten wie dem "Wetzer" brauche es neben einem effizienten internationalen Schutzsystem beim Designer "ausreichende finanzielle Mittel und einen langen Atem". Will heissen: um das Gegenüber zu beeindrucken, muss man mindestens den Eindruck erwecken, problemlos über mehrere Instanzen prozessieren zu können. Bevor aber über viele Instanzen über den "Wetzer" hätte gestritten werden können, ging ihm selber der Atem aus. Ende Herbst 2000 brach die Nachfrage zusammen und Mitte 2001 musste die Produktion eingestellt werden.
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Literaturhinweise:
Fussnoten:
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