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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 13.03.2001 06:00

Patentrecht im Bio- und Chemiebereich vorgestellt
ETH: kein Interesse an Patenten?

Unter dem Titel "Geistiges Eigentum/Europäisches und US-Patentrecht auf den Gebieten Chemie, Biologie, Gentechnik" hat das Nachdiplomstudium Intellectual Property (NDS-IP) an der ETH für letzte Woche zu einem Seminar eingeladen. Doch das vermeintlich spannnende Thema stiess in den ETH-Instituten auf wenig Resonanz.

Von Christoph Meier

"Zu einem Forscher oder Ingenieur sollte ein Basiswissen bezüglich Patente gehören", sagt Herbert Laederach, Vorsteher des Nachdiplomstudiums Intellectual Property (NDS-IP) (1). Dieses hat vergangene Woche unter dem Titel "Geistiges Eigentum/Europäisches und US Patentrecht auf den Gebieten Chemie, Biologie, Gentechnik" zu einem Seminar eingeladen. Gekommen sind 22 Personen, wovon vier aus dem NDS-IP selbst und der Rest, bis auf einen, aus der Industrie.

Wo waren die Angehörigen der anderen ETH-Institute? Laederach zeigte sich über die mangelnde Resonanz in der eigenen Hochschule etwas enttäuscht, da er persönliche Einladungen an verschiedene Institutsvorsteher versandt hatte. Es stellt sich die Frage, ob fehlende Themenkenntnis oder fehlende Zeit der Grund für das auffallende Abseitsstehen der ETH war.

Patentsymposion
Reges Interesse am Vortrag von J.-U. Szipl über US-Patentrecht. gross

Nobelpreisträger keine Fachpersonen

Zunächst stand das Europäische Patentrecht zur Diskussion. Dabei kamen Themen zur Sprache, die Forscher aufhorchen lassen. So muss etwa, damit ein Patent zugelassen wird, eine Erfindung neu sein. Der Begriff der Neuheit wiederum steht im Zusammenhang mit dem Stand der Technik. Dieser selbst definiert sich durch das, was am Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich ist und von einer Fachperson verstanden wird. Bei der Zugänglichkeit sind die Mittel egal. Unter Umständen genügt ein Gespräch in der Mensa und ein Patent kann erfolgreich angefochten werden. Doch nicht nur beim Essen droht Gefahr für gesprächige Leute. Auch eine Lab-Session gilt als öffentlich, falls keine Geheimhaltungpflicht vereinbart wurde. Apropos Fachperson: ein Nobelpreisträger kann als Fachperson angefochten werden, da er ein solch grosses Wissen hat, dass er nicht mehr als Öffentlichkeit gilt. Ein Experte in Sachen US-Patentrecht referierte am Freitag. Die Zuhörer wurden für amerikanische Besonderheiten sensibilisiert, aber auch für eine richtige Wortwahl. Dabei gilt: Besser repetitiv und eindeutig als abwechslungsreich und mehrdeutig.


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Nachdiplomstudium Geistiges Eigentum, ETH Zürich

Das NDS vermittelt auf dem Gebiet des geistigen Eigentums die Grundkenntnisse, welche den anschliessenden Eintritt in eine Patent-, Lizenz- oder Markenabteilung eines Industrieunternehmens oder in ein entsprechend tätiges freiberufliches Büro erleichtern. Den Absolvierenden stehen auch spätere Tätigkeiten im Management, in der Forschung oder in Ämtern offen.



Patente versus Publikationen

Im Gespräch mit Teilnehmern des Seminars kam heraus, dass sie während ihren naturwissenschaftlichen Studien kaum in Kontakt mit der Patentthematik kamen oder auf diese aufmerksam gemacht wurden. Dies könne damit zusammenhängen, dass die Patente hauptsächlich für die Industrie relevant sind. Vielleicht zeigen akademische Forschunginstitute aber auch aus anderen Gründen Zurückhaltung gegenüber dem Patentwesen. So merkte ein Teilnehmer des Kurses an, dass das Dilemma in den verschiedenen Ansprüchen an Publikationen und Patente liegen könnte. Wer anhand von Publikationsindices gemessen wird, der wird sich ein längerfristiges Patentbewilligungsverfahren gut überlegen. Im weiteren wird es sicher auch Forscher geben, die grundsätzlich den freien Informationsfluss bei Forschungsergebnissen nicht einschränken wollen.

us patent vortrag
Gleiche Situation, wenn nur ETH-Angehörige zugelassen worden wären... gross

Patente doch ein Thema

Dass aber das Thema der Patente der ETH nicht egal ist, zeigt sich neben dem Vorhandensein von NDS-IP, auch in der Technologietransferstelle ETH-Transfer (2). Hier werden Forschende bei der Verwertung von Forschungsresultaten, beim Schutz des geistigen Eigentums, bei der Firmengründung oder bei der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unterstützt. Auf der Homepage der Stelle findet sich unter "Dienstleistung" auch die Rubrik "Schutz und Verwertung von geistigem Eigentum". Diesen Januar konnte ein Lunch-Seminar unter dem Titel "Patente und Lizenzen" organisiert werden, das ausgebucht war. Vielleicht entspricht es dem Zeitgeist, dass man sich entprechendes Wissen erst bei Bedarf aneignet und Basiswissen ein obsoletes Ausbildungsziel geworden ist.


Literaturhinweise:
Europäisches Patentübereinkommen: www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ma1.html
United States Patent and Trademark Office: www.uspto.gov/

Fussnoten:
(1) Nachdiplomstudiums Geistiges Eigentum: www.ndsge.ethz.ch/nds
(2) ETH-transfer, Anlaufstelle für Innovation und Start-up an der ETH Zürich: www.transfer.ethz.ch/index.html



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